AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen Pferdephysiotherapeutin Anna-Katharina Rennekamp, nachfolgend „Pferdephysiotherapie Rennekamp“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 § 2 Zustandekommen eines Vertrags

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Pferdephysiotherapie Rennekamp bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Pferdephysiotherapie Rennekamp zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Pferdephysiotherapie Rennekamp und dem Kunden. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail, Whats App, Messenger Diensten) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt Pferdephysiotherapie Rennekamp keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels.

Pferdephysiotherapie Rennekamp erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/ Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie & alternativen Tiermedizin zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.

Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Pferdephysiotherapie Rennekamp befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.

In der Regel werden vom Pferdephysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

Der Therapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

 

Die Pferdephysiotherapie Rennekamp behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Pferdephysiotherapie Rennekamp aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pferdephysiotherapie Rennekamp für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss einer Therapieeinheit das auf der Homepage (www.pferdephysiotherapie-rennekamp.de) aufgeführte Honorar in bar oder per EC-Cash zu entrichten. Rechnungen können erstellt werden. Da der Auftragnehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, kann keine MwSt. ausgewiesen werden. 

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn Sie per Post, Mail oder telefonisch (Whats App, Massanger Dienste) mit der Therapeutin vereinbart wurden. Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdephysiotherapie Rennekamp die Behandlung i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdephysiotherapie Rennekamp kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.

§ 5 Aufzeichnungen und Daten

Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Pferdephysiotherapie Rennekamp. Der Tierhalter hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundungsergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

§ 6 Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informations-pflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen. 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdephysiotherapie Rennekamp haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Pferdephysiotherapie Rennekamp keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdephysiotherapie Rennekamp keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdephysiotherapie Rennekamp gemeldet werden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rats gewünscht, haftet Pferdephysiotherapie Rennekamp nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Pferdephysiotherapie Rennekamp hierfür nicht.

§ 8 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsver-hältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Patientendatei zu verlangen. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.

§ 9 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial

Hiermit gibt der Tierhalter der Pferdephysiotherapie Rennekamp sein Einverständnis, dass Fotos und Videos von Ihrem Pferd zu Werbezwecken auf dieser Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.